Grundlage für die Kostenberechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 (GebüH).
Homöopathische Erstanamnese:
(vgl. GebüH Ziff. 2; für ca. 2 Stunden Zeitaufwand)
im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse, Untersuchung und Beratung. Hinzu kommt der nach Krankheitsfall unterschiedliche Aufwand für Fallanalysearbeiten wie Symptomgewichtung, Repertorisation und Materia-Medica-Abgleich.
130 €
Homöopathische Folgeanamnese oder Anamnese im akuten Krankheitsfall:
(vgl. GebüH Ziff. 2; für 30 Min. Zeitaufwand)
einschl. Fallverlaufsanalyse und/oder Fallanalysearbeiten.
45 €
Eingehende Untersuchung:
(vgl. GebüH Ziff. 1)
20 €
Eingehende Beratung:
(vgl. GebüH Ziff. 4; für mind. 10 Min. Zeitaufwand)
ggf. einschließlich einer Untersuchung.
20 €
Beratung:
(vgl. GebüH Ziff. 5)
Telefonisch oder per E-Mail, ggf. einschließlich einer kurzen Untersuchung.
10 €
(Alle Leistungen sind nach § 4 Abs. 14 UStG umsatzsteuerfrei)