Grundlage für die Kostenberechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 (GebüH).

Homöopathische Erstanamnese:

(vgl. GebüH Ziff. 2; für ca. 2 Stunden Zeitaufwand)

im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse, Untersuchung und Beratung. Hinzu kommt der nach Krankheitsfall unterschiedliche Aufwand für Fallanalysearbeiten wie Symptomgewichtung, Repertorisation und Materia-Medica-Abgleich.

130 €

 

Homöopathische Folgeanamnese oder Anamnese im akuten Krankheitsfall:

(vgl. GebüH Ziff. 2; für 30 Min. Zeitaufwand)

einschl. Fallverlaufsanalyse und/oder Fallanalysearbeiten.

45 €

 

Eingehende Untersuchung:

(vgl. GebüH Ziff. 1)

20 €

 

Eingehende Beratung:

(vgl. GebüH Ziff. 4; für mind. 10 Min. Zeitaufwand)

ggf. einschließlich einer Untersuchung.

20 €

 

Beratung:

(vgl. GebüH Ziff. 5)

Telefonisch oder per E-Mail, ggf. einschließlich einer kurzen Untersuchung.

10 €


(Alle Leistungen sind nach § 4 Abs. 14 UStG umsatzsteuerfrei)